Honorar

Die unten stehenden Honorarsätze richten sich nach den Ziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten nicht, die Privatversicherungen jedoch schon und die Beihilfen je nach Vertrag zum Teil. Bitte klären Sie dies unbedingt mit Ihrer jeweiligen Versicherung selbst.


Die Behandlung von Geschwisterkindern oder weiteren Familienmitgliedern wird in den meisten Fällen günstiger berechnet. Dazu spreche ich die Preise mit Ihnen individuell im Voraus ab.